Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Leistungen der BGM neo Hammer & Siefen GbR
- Geltung dieser Bedingungen
1.1 Diese AGBs werden den Geschäftsbeziehungen der BGM neo Hammer & Siefen GbR, benannt als BGM neo, zu Grunde gelegt. Sie gelten ausschließlich gegenüber Organisationen, Einrichtungen, Unternehmern (einschließlich Selbstständigen und Freiberuflern), juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Abweichende AGBs unserer Klienten finden keine Anerkennung. Dies gilt auch für den Fall, dass wir diesen nicht widersprochen haben und die Bestellung annehmen und ausführen. Es gilt hier nur die Ausnahme, wenn wir der Geltung der Abweichungen ausdrücklich zugestimmt hätten.
1.3 Diese Bedingungen gelten auch für alle Kundengeschäfte in der Zukunft, soweit es sich um verwandte Rechtsgeschäfte handelt.
1.4 Hinweise und Verweise auf gesetzliche Vorschriften dienen zu Klarstellung. Sie beschränken grundsätzlich nicht deren Anwendbarkeit, sofern diese im Rahmen der AGBs nicht anders festgelegt oder ausdrücklich ausgeschlossen sind.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Die Dienstleistungen von BGM neo umfassen den Bereich des betrieblichen Gesundheitsmanagements und der Gesundheitsförderung. Dieses Dienstleistungsangebot umfasst insbesondere Arbeitsplatz-/Situations-/Gefährdungsanalysen zur Gesundheitsdiagnostik am Arbeitsplatz, Beratungsleistungen, Coachings, Umfragen, Auswertungen und Evaluationen und Betreuungsangebote (z.B. des internen Gesundheitszirkels und eines Gesundheitstages), Ausbildungen wie beispielsweise von Ergo-Coaches, Bewegungs- und Entspannungskurse, Massagen, Seminare und Workshops rund um das Thema Gesundheit, Ergonomie, Ernährung, Stressbewältigung, Resilienz und Achtsamkeit.
2.2 Auf Anfrage des Kunden erstellen wir ein Angebot. Die Beauftragung erfolgt dann auf Grundlage des von uns unterbreiteten Angebotes über die zu erbringenden Leistungen. Der Vertrag wird somit durch die mündliche oder schriftliche Annahme des unterbreiteten Angebotes durch den Kunden geschlossen. Enthält unser Angebot eine Annahmefrist, muss die Annahmeerklärung durch den Kunden innerhalb dieser Frist bei uns eingegangen sein. Wenn dies nicht fristgemäß erfolgt, kommt der Vertragsschluss erst durch unsere Rückbestätigung zustande.
2.3 Wir senden Angebote, Informationen und Erklärungen in der Regel an die E-Mail-Adresse, die uns der Auftraggeber (Kunde) übermittelt hat. Der Klient besitzt die Sorgfaltspflicht, seine E-Mails regelmäßig abzurufen sowie seinen Spam-Ordner, die Konfiguration des Spam-Filters u.ä. zu überprüfen, um die Kenntnisnahme unserer E-Mails zu sichern.
3. Erbringung der Leistung
3.1 Wir von BGM neo handeln eigenverantwortlich und weisungsfrei. Unsere Dienstleistungen können wir ungehindert und frei am Markt anbieten. Dies bedeutet, dass auch Wettbewerber des Kunden Dienstleistungen durch uns beziehen können und nicht ausgeschlossen sind.
3.2 Die Grundlage unserer Zusammenarbeit ist ein gegenseitiges Vertrauen. Dies bedeutet, dass sich die Vertragsparteien zu Beginn vor des Vertragsabschlusses, als auch während der Vertragslaufzeit gegenseitig informieren, sofern gewisse Umstände für die Durchführung des Vertrages bedeutungsvoll sind. Dies können zu Beginn bereits gegebene Umstände, als auch sich ergebende Zustände während der Vertragslaufzeit sein. Nach Abschluss des Vertrages werden die Einzelheiten der Leistungserfüllung abgestimmt. Die Kontaktaufnahme erfolgt durch einen Mitarbeiter von BGM neo.
3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig und unaufgefordert notwendige Informationen, Unterlagen und Daten bereitzustellen sowie sonstige Mitwirkungshandlungen zu initiieren, um die Leistungserbringung zu beginnen bzw. weiterhin durchzuführen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren. Wir unterbreiten dem Kunden Empfehlungen für Maßnahmen. Die Interpretation, Auswertung und Weiterentwicklung etc. der Maßnahmen liegt allein im Verantwortungsbereich und Risikobereich des Kunden. Die Maßnahmen unterliegen ebenfalls der Entscheidung des Auftraggebers.
3.4 Um eine kontinuierliche, zügige und vertrauensvolle Leistungserbringung zu gewährleisten, ist uns ein sachkundiger Ansprechpartner zu benennen. Es ist ausschlaggebend, dass diese Person bevollmächtigt ist, alle erforderlichen Entscheidungen selbst zu treffen oder zumindest zeitnah mit den Entscheidungsträgern abzustimmen, um somit folglich die resultierenden Schritte zu veranlassen und uns das Ergebnis mitzuteilen.
3.5 Wir von BGM neo arbeiten mit einem Gesundheitsnetzwerk aus Festangestellten und selbstständigen bzw. freiberuflichen Experten zusammen. Daher sind wir berechtigt, nach eigenem Ermessen Unterauftragnehmer, Arbeitsgehilfen, Honorarkräfte ö.Ä. einzubeziehen. Dies gilt nicht, sofern mit Ihnen vereinbart wurde, dass die Leistung durch eine spezielle Person zu erbringen ist, es sei denn, diese Person ist zu dem vereinbarten Termin kurzfristig und unvorhersehbar verhindert durch z.B. Krankheit.
3.6 Wir von BGM neo geben keine verbindlichen Ergebnisversprechungen. Damit schulden wir bei der Leistungserbringung keinen bestimmten Arbeitserfolg, es sei denn, durch die Vertragsparteien wird gemeinsam und mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung ein bestimmter angezielter Arbeitserfolg festgelegt.
3.7 Für die Inhouse-Maßnahmen wie Schulungen, Ausbildungen, Kurse, Massagen, Coachings, etc. stellt der Kunde angemessene Räumlichkeiten in ausreichender Größe und mit erforderlicher technischer Ausstattung (Beamer inklusive HDMI- oder VDA-Kabel, Stromanschluss, Leinwand, Flipchart, Flipchartstifte, Stifte und Schreibmaterial für die Teilnehmer) sowie notwendigem Mobiliar (Stühle, Tische) für die zu erwartende Teilnehmergruppe und Referenten zur Verfügung. Ebenso ist die Verfügbarkeit von sanitären Einrichtungen sowie eine ausreichende Bewirtung der Teilnehmer (Getränke wie beispielsweise Wasser, Tee und Kaffee und kleine Snacks wie Kekse), angemessen je nach zeitlichem Umfang der Maßnahme, durch den Kunden sicherzustellen. Dies gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Nutzung durch die Referenten und Kursleiter von BGM neo ist kostenfrei.
3.8 Am Tag der Leistungserbringung ist sicherzustellen, dass ein Ansprechpartner den Zugang zur Technik und Räumlichkeit zeitgerecht gewährt. Ist dies organisatorisch nicht zu gewährleisten, kann dem Zuständigen aus dem Team von BGM neo ein Schlüssel vorher ausgehändigt werden. Dies erfolgt in Absprache.
3.9 Sollten beim Kunden keine geeigneten Räumlichkeiten vorhanden sein, unterstützen wir von BGM neo im Rahmen der vereinbarten Beratungsleistungen und -sätze den Kunden bei der Suche und Organisation von Räumlichkeiten.
3.10 Wir sind bestrebt, beste Impulse und Gedankenanstöße zu geben. Jedoch geben wir keine Heilungsversprechen und sind nicht für die persönlichen Erfolge und Umsetzungen verantwortlich. Dies gilt ebenso für die Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung sowie die Unterstützung im betrieblichen Eingliederungsmanagement, deren Prozesse wir beratend betreuen. Jedoch sind wir nicht für die rechtsmäßige Dokumentation, Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeitsprüfung verantwortlich. Dies liegt in der Verantwortung des Kunden. Zudem ersetzen unsere Maßnahmen keine ärztliche oder therapeutische Behandlung. Haben Teilnehmer spezielle Einschränkungen, unabhängig welcher Art, sind diese dem Referenten, Coach bzw. Kursleiter mitzuteilen. Befindet sich ein Teilnehmer zudem in einer ärztlichen oder therapeutischen Behandlung und bestehen Zweifel, ob eine Maßnahme für diese Person geeignet ist, empfehlen wir, zusätzlichen ärztlichen Rat einzuholen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
3.11 Für die Bereitstellung des Trainingsequipments inklusive Matten sind wir von BGM neo verantwortlich. Lediglich für den Balancing Kurs fallen einmalige Equipmentgebühren an, um eine bestmögliche Nutzung und qualitative Präventionsleistung zu ermöglichen. Bei dem bereitgestellten Equipment handelt es sich jedoch nur um einen Verleih für den Zeitraum der Leistungserbringung. Wir empfehlen jedoch eine exklusive Nutzung, insbesondere der Matten, für das Unternehmen. BGM neo hat hierzu einen starken Kooperationspartner für Trainingsmaterialien, wie luftgefüllte Trainingstools und Matten, und würde für das Unternehmen vergünstige Konditionen für die unternehmenseigene Anschaffung anbieten. Damit ist das entsprechende Equipment Eigentum des Unternehmens und verbleibt stets vor Ort im Unternehmen bzw. der vereinbarten Räumlichkeit. Eine weitere Nutzung für andere Kurse und Unternehmen wäre demnach ausgeschlossen. Den Umfang der Anschaffung bestimmt der Kunde. Die geltenden Konditionen beziehen sich stets auf den Zeitpunkt des gültigen Angebotes.
3.12 Um den Teilnehmern eine bestmögliche Erfahrung und individuelle Betreuung und Lernsituation zu ermöglichen, sind unsere Kurse, Seminare, Workshops und sonstigen Veranstaltungen teilnehmerbegrenzt. Ausnahmen zur Überschreitung der maximal vereinbarten Teilnehmerzahl können nach Prüfung im Einzelfall je nach Eignung durch uns zugestimmt werden. Eine Anpassung der Vergütungsleistung für die Maßnahme behält sich hier BGM neo jedoch vor.
3.13 Kommt ein Kurs, Workshop oder eine sonstige Veranstaltung aufgrund fehlender Teilnehmer kurzfristig nicht zustande, oder wird eine Einzelmaßnahme aus einem sonstigen Grund storniert, hat der Dienstleister das Recht, die Maßnahme aufgrund des für ihn entstehenden Ausfalls und der Erschwernis bzw. Unmöglichkeit für alternative, opportune Auftragsannahmen, dennoch entsprechend der folgenden Anteile des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung zu stellen. Dies gilt sofern die schriftliche Stornierung wie folgt vor Beginn der geplanten Leistungserbringung uns zugeht:
- 29 – 20 Tage vor Maßnahme: 25% der vereinbarten Leistungsvergütung
- 19 – 10 Tage vor Maßnahme: 50% der vereinbarten Leistungsvergütung
- ab 9 Tage vor Maßnahme: 100% vereinbarten Leistungsvergütung.
3.14 Umbuchungen zum Ersatz ursprünglich vereinbarter Termine können bis spätestens 10 Tage vor der geplanten Leistungserbringung erfolgen. In diesem Fall behält es sich der Dienstleister vor, eine Bearbeitungsgebühr von 25 € netto in Rechnung zu stellen, sofern die Umbuchung 29 bis 10 Tage vor der geplanten Maßnahme schriftlich bei uns eingeht.
3.15 Laufverträge bleiben von einer Umbuchung oder Stornierung unberührt.
3.16 Stornierungen und Umbuchungen von Einzelterminen bedürfen in jedem Falle der Schriftform, wobei diese bei Erklärung der E-Mail gewahrt ist.
4. Absage und Verschiebungen
4.1 Treten Umstände ein, sodass die Partei ihren Verpflichtungen und Obliegenheiten aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen nicht nachkommen kann, wie beispielsweise durch höhere Gewalteinwirkung in Form von Naturkatastrophen, oder durch sonstige Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Vertragsschließung unvorhersehbar waren, wie beispielsweise Erkrankungen des Dienstleisters, Streik, angeordnete Einschränkungen durch Pandemien, Quarantäne o.Ä., verlängert sich die Leistungszeit entsprechend angemessen. Demnach werden durch die Terminverschiebungen Ersatztermine vereinbart. Besteht die Unmöglichkeit der Leistungserbringung, oder ist die Leistung nicht nur vorübergehend verhindert, kann der Rücktritt durch beide Vertragsparteien erklärt werden. Beide Vertragsparteien informieren sich gegenseitig über zu erwartende Leistungsverzögerungen und -ausfälle. In diesem Fall ist ein Ersatztermin abzustimmen.
4.2 Tritt der vorher genannte Fall ein, sind sonstige Ansprüche gegen BGM neo ausgeschlossen.
5. Zahlungsweise und Vergütung
5.1 Die vereinbarte Vergütung gilt für den im Angebot ausgewiesenen Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen sind durch den Kunden zusätzlich zu vergüten.
5.2 Die Vergütungen umfassen die Netto-Beträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tag der Rechnungslegung.
5.3 Zusätzliche Aufwendungen, die im Rahmen der Leistungserbringung anfallen, wie beispielsweise Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Beratungskosten, erstattet der Kunde gegen Nachweis bzw. Vereinbarung. Auf Belege kann im Einzelfall verzichtet werden, sofern entsprechend der steuerlichen Vorschriften eine Abrechnung von Pauschalbeträgen zulässig ist.
5.4 Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug sofort fällig. Die Überweisung erfolgt auf unser Geschäftskonto und ist für uns kostenfrei vorzunehmen. Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, erfolgt der Einzug des Rechnungsbetrages mit Fälligkeitsdatum. Der Kunde trägt die Verantwortung für eine ausreichende Kontodeckung zum Zeitpunkt der Fälligkeit. Ist der Einzug im Rahmen des SEPA-Lastschriftmandates durch zum Beispiel eine unzureichende Kontodeckung oder eine Sperrung nicht möglich oder erfolgt eine Rückbuchung der Lastschrift, hat der Kunde die entstehenden Kosten zu tragen, sofern diese seitens des Kunden zu vertreten sind.
5.5 Erfolgt eine Zahlungseinstellung oder tritt der Fall eines Insolvenzantrages oder einer fruchtlosen Vollstreckung gegen den Klienten ein, werden alle Rechnungsforderungen sofort ohne Abzug fällig.
5.6 Die Rechnungslegung kann auch elektronisch per E-Mail seitens BGM neo unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen erfolgen.
5.7 Einwände gegen die Rechnungsstellung sind innerhalb einer Frist von zehn Werktagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt.
5.8 Der Nachweis über durchgeführte Leistungen durch uns ist mit der Monatsabrechnung zu erbringen.
6. Kündigung der Laufzeiten
6.1 Laufzeitverträge beispielsweise bei fortlaufenden wöchentlichen Bewegungs- und Entspannungskursen sowie quartalsmäßigen Seminarpaketen können mangels abweichender Regelung mit einer Frist von sechs Wochen vor Quartalsende gekündigt werden. Nach Ablauf einer vereinbarten festen Vertragslaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um jeweils drei Monate, sofern es nicht innerhalb der Frist gekündigt wurde.
6.2 Die jährlichen Laufzeitverträge von unseren Best Practice Angeboten können mit einer Frist von drei Monaten vor Vertragsende gekündigt werden. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis um weitere 12 Monate.
6.3 Wir können fristlos kündigen,
6.3.1 wenn der Klient für zwei aufeinander folgende Fälligkeitstermine mit der Erstattung der geschuldeten Leistungsvergütung oder eines erheblichen Teils der Vergütung in Verzug gerät oder
6.3.2 sofern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtern. Typische Situationen sind beispielsweise Zahlungseinstellung, fruchtlose Vollstreckung gegen den Kunden, Insolvenzantragstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder deren Ablehnung durch mangelnde Masse.
6.4 Die Kündigung hat mindestens in Textform (z.B. per E-Mail) zu erfolgen.
6.5 Ein Recht zur Sonderkündigung aus wichtigem Grund bleibt im Übrigen unberührt.
7. Aufrechnung, Recht auf Zurückbehalt, Abtretung
7.1 Sofern die Gegenforderung unstreitig oder rechtskräftig ist, stehen dem Kunden die Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte zu.
7.2 Die Abtretung von Ansprüchen aus dem beidseitigen Vertragsverhältnis unterliegt den vorherigen Zustimmungen der Parteien.
8. Haftung
8.1 Die jeweilige Maßnahme wird sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilte Ratschläge, Empfehlungen, Erfahrungsberichte, Tipps und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung. Dies gilt ebenso für Handlungsempfehlungen, Leitfäden, Checklisten oder Ähnliches, die wir in unserem Online Bereich unter https://bgm-neo.de/ veröffentlichen sowie für Inhalte in Videos, Webinaren oder sonstigen Onlinepräsenzen.
8.2 Weiterhin übernehmen wir keine Haftung für Schäden an Eigentum und Gesundheit, die vor und nach der Veranstaltung, wie beispielsweise bei An- und Abfahrt entstehen sowie für die Beschädigung oder den Verlust der vom Teilnehmer zu den Maßnahmen eingebrachten Sachen, einschließlich persönlichen Equipments, persönlichen Gegenständen und des PKWs. Jegliche Schadensersatzansprüche gegen BGM neo unabhängig vom Rechtsstand sind ausgeschlossen, es sei denn, BGM neo, ihre Vertreter, Mitarbeiter, Honorarkräfte, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen (Team genannt) haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Soweit BGM neo nach diesem Grund haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Begrenzung gilt jedoch nicht, wenn das schadensauslösende Ereignis durch BGM neo bzw. das Team vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Hierbei ist die Haftung durch BGM neo und ihr Team bei Fahrlässigkeit auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt.
8.3 Die Haftung gemäß des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer aufgrund einer Handlung oder Unterlassung seitens des BGM neo Teams einen Körper- oder Gesundheitsschaden erleidet.
8.4 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies ebenso zugunsten unseres Teams, bestehend aus Angestellte, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Honorarkräften, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen, ö.Ä.
8.5 Der Auftraggeber haftet für eigenes Verschulden und für das Verschulden von Mitarbeitern, Hilfskräften und Leiharbeitern.
8.6 Der Auftragnehmer hat eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3. Mio. Euro abgeschlossen. Er verpflichtet sich, diese Versicherung so lange aufrechtzuerhalten, wie das Vertragsverhältnis besteht.
8.7 Schäden die der einzelne Teilnehmer zu verantworten hat, trägt die persönliche Kranken- bzw. Haftpflichtversicherung des Teilnehmers.
8.8 Im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen.
9. Urheberrecht
9.1 Mit der Teilnahme an unseren Maßnahmen verpflichten sich die Teilnehmer, die seminarbegleiteten Unterlagen in jeglicher Form zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch zu vervielfältigen, da sie urheberrechtlich geschützt sind und nur für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt sind. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
9.2 Weiterhin liegen die Urheber- und Leistungsschutzrechte an unseren Leistungen und Materialien, wie beispielsweise Handouts, Workbooks, Fotos, Bilder, Texte, Zeichnungen, Trainingsmaterialien und -inhalte, Konzepte, elektronisch gespeicherte Präsentationen, Ton- und Bildaufnahmen, Webseiteninhalten, Web Content, etc. ebenso bei uns. Der Kunde beachtet dies und wird diese Rechte nicht verletzen. Zudem wird der Kunde es unterlassen, diese Informationen und Materialien ohne unsere Zustimmung Dritten zugänglich zu machen, zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen oder Schutzrechtsanmeldungen hierüber vorzunehmen. Ebenso dürfen exklusive Onlinezugänge und Passwörter von mitgliedergeschützten Online Bereichen nicht an Dritte weitergegeben werden.
9.3 Weiterhin behalten wir uns das Eigentum sowie die Urheberrechte vor für beispielsweise Angebote, Leistungsverzeichnisse, Präsentationen, Abbildungen, Grafiken, Skizzen, Charts, Muster, Kataloge, Broschüren, Flyer, Berichte, Konzepte, Entwürfe, Unterlagen für Seminare, Kurse, Workshops o.Ä. sowie weiteren Unterlagen, die dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und Vertragsdurchführung – unabhängig von der Form, zur Verfügung gestellt werden. Diese Informationen und Materialien sind vertraulich zu behandeln und sind nicht ohne unsere Zustimmung Dritten zugänglich zu machen, zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen. Werden diese Informationen und Materialien durch den Kunden im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt, sind diese nach Verlangen inklusive erstellter Kopien zurückzugeben oder zu vernichten. Dies inkludiert ebenso das Löschen der Daten von Computern oder Speichermedien. Eine Lösung bzw. Vernichtung ist unverzüglich schriftlich gegenüber BGM neo zu bestätigen.
9.4 Mit der Anerkennung der AGBs geben Sie Ihr Einverständnis, das Foto- und Videoaufnahmen während der Veranstaltung gemacht werden und ohne Vergütung offiziell verwendet werden dürfen. BGM neo wird damit ein untentgeltliches, zeitlich unbegrenztes Nutzungs-, Verbreitungs- und Verwertungsrecht an den Foto- und Videoaufnahmen eingeräumt. Zur Einhaltung des Datenschutz wird von jedem Teilnehmer die Einverständniserklärung zusätzlich eingeholt.
10. Geheimhaltung
10.1 Der Kunde erklärt sich zur vertraulichen Behandlung und Geheimhaltung der Vertragsinhalte sowie alle in diesem Zusammenhang erfahrenen Geschäftsgeheimnisse sowie sonstigen persönlichen oder geschäftlichen Informationen, die vertraulich sind bzw. als vertraulich anzusehen sind. Der Auftraggeber ist demnach nach Maßgabe des Gesetzes verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Eine Informationsverbreitung bzw. -weitergabe an Dritte ist untersagt, sofern wir dem nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
10.2 Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
11. Erfüllungsort
11.1 BGM neo wurde in Deutschland gegründet und ist hier ansässig. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Erfüllungsort für alle Leistungen im Umkreis von Sachsen. Bei Bedarf und in gemeinsamer Abstimmung der Parteien erfolgt die Leistungserbringung auch deutschlandweit.
11.2 Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Vertragspartner aus der Geschäftsbeziehung mit BGM neo zustehen, ist ausgeschlossen. Gegen Forderungen gegen BGM neo kann nur mit rechtskräftig festgestelltem oder unbestrittenen Forderungen aufgerechnet werden.
12. Gerichtsstand
12.1 Der Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung herleitenden Ansprüche gegenüber Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens oder den juristischen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland besitzen, ist Dresden. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks sowie für deliktsrechtliche Ansprüche und Streitverkündungen.
12.2 Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Bei grenzüberschreitenden Leistungen ist Dresden ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Artikel 17 EuGVÜ). Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden bzw. Vertragspartner an seinem Sitz bzw. allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen oder jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund des EuGVÜ zuständig ist. Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden bzw. Vertragspartner und BGM neo gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss UN-Kaufrechts.
13. Datenverarbeitung
13.1 Übermittelte persönlichen Daten beispielsweise infolge einer Kontaktaufnahme durch das E-Mail-Formular werden durch uns zur Bearbeitung der Anfrage, Auftragsbearbeitung und Vertragsabwicklung unter Beachtung der Datenschutzbestimmung (§ 28 BDSG) erhoben, gespeichert und falls erforderlich an Dritte (wie beispielsweise das Kreditinstitut) weitergegeben. Eine Weitergabe kann ebenfalls auf rechtliches Verlangen hin erfolgen.
13.2 Die Daten werden im Rahmen der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert.
13.3 Mit der Anerkennung dieser AGBs erklären Sie Ihr Einverständnis, von Zeit zu Zeit Informationen über BGM, BGF, Angebote, Veranstaltungen von BGM neo per Post und/oder per E-Mail zu erhalten. Sie können jederzeit der Zusendung von weiteren Informationen/Werbung widersprechen (§ 28 Abs. 4 Satz 1 BDSG).
13.4 Mit der Buchung des Marketing Paketes erklären Sie Ihr Einverständnis, BGM neo einen unternehmensinternen E-Mail-Verteiler oder den Kontakt zur zuständigen Person zur internen E-Mailverteilung zu übermitteln. Dies dient ausschließlich dazu, die gebuchten Newsletter im Rahmen des Marketing Paketes wirksam an alle Mitarbeiter zu übermitteln, um die Unternehmenskommunikation als kritischen Erfolgsfaktor im BGM effektiv zu unterstützen. Die Inhalte der Newsletter und Marketingmaterialien werden durch BGM neo entwickelt und sind Teil der Auftragserfüllung im Rahmen des Marketing Paketes. Eine Weitergabe der E-Mail-Kontakte durch BGM neo an Dritte ist ausgeschlossen.
13.5 Der Auftraggeber hat das Recht, sich über die gespeicherten personenbezogenen Daten Auskunft geben zu lassen sowie der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung zu widersprechen. Falls erforderlich kann der Kunde darüber hinaus eine Korrektur oder Löschung anfordern.
13.6 Im Rahmen der Datenschutzbestimmung wird bei der Vertragsschließung mit dem Kunden eine Auftragsvereinbarung zu den personenbezogenen Daten nach EU Datenschutzgrundverordnung (AV-Vertrag) geschlossen.
14. Nutzung des Logos und einer Referenz
14.1 Mit Vertragsschluss sind wir von BGM neo berechtigt, Sie bzw. Ihr Unternehmen/Ihre Institution als Kunde offiziell zu nennen, um auf eine gemeinsame wirtschaftliche Beziehung hinzuweisen.
14.2 Allein zu diesem Zweck ist das Unternehmen BGM neo berechtigt, im Rahmen der Internetpräsenz https://bgm-neo.de/, den unternehmenseigenen Social Media Kanälen oder den Printmedien wie Broschüren:
- den Namen/die Marke/die Firmierung des Kunden zu veröffentlichen
- die Unternehmenskennzeichnung und/oder das Firmenlogo/Marke des Kunden (in digitaler Form) zu nutzen
- eine Verlinkung zu der Internetpräsenz des Kunden zu erstellen
- kurz erkennbar zu machen, in welcher Form die wirtschaftliche Zusammenarbeit besteht
- die Kundenreferenz/Kundenstimme/Testimonial zu veröffentlichen, sofern eine freiwillig übermittelt wurde. Bietet der Kunde ein persönliches Bild/Foto zur Ergänzung seiner Referenz, sind wir berechtigt, dieses ebenfalls zu veröffentlichen.
14.3 Wir versichern, diese Informationen ausschließlich auf der Internetpräsenz https://bgm-neo.de/, den unternehmenseigenen Social Media Kanälen oder in Printmedien wie Broschüren von BGM neo zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist ausgeschlossen.
14.4 BGM neo haftet nicht für unbefugte und zweckwidrige Nutzungen Dritter. Das gilt insbesondere für das unbefugte Herunterladen oder Kopieren des veröffentlichten Bildmaterials.
14.5 Der Kunde erklärt, Inhaber dieser Rechte zu sein. Folgen, die sich aus der zweckgebundenen Nutzung der Firmierung und/oder des Logos ergeben, können dem Unternehmen BGM neo nicht zur Last gelegt werden. Der Kunde stellt insoweit BGM neo von jeglicher Haftung frei.
14.6 Die Veröffentlichung erfolgt unentgeltlich und ist zeitlich nicht befristet. Der Kunde willigt ein, dass die Veröffentlichung auch nach dem Ende der Kooperation fortdauert. Diese Gestattung kann jederzeit und ohne Nennung von Gründen teilweise oder in ihrer Gesamtheit widerrufen werden. Der restliche Dienstleistungsvertrag bleibt davon unberührt.
15. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen zu einem Vertrag bedürfen stets der Schriftform und Zustimmung der Parteien.
16. Salvatorische Klausel und Wirksamkeit
Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen und Regelungen nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein oder Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Regelungen dieser AGBs sowie die Wirksamkeit des Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Stand der AGB: Juli 2020
Ansprechpartner:
BGM neo
Hammer & Siefen GbR
Franz Hammer und Dr. Sarah Siefen
Bischofsweg 6, 01097 Dresden
Datenschutzinformation für Kunden und Interessenten
Information zum Datenschutz über unsere Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
BGM neo Hammer & Siefen GbR
Im Folgenden erhalten Sie gemäß der Vorgaben der Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Informationen über die Verarbeitung der über Sie erhobenen personenbezogenen Daten sowie die diesbezüglichen datenschutzrechtlichen Rechte. Der Umfang und die Art der erhobenen Daten bzw. Ihre Nutzung richtet sich maßgeblich nach den angefragten bzw. vereinbarten Leistungen. Um zu gewährleisten, dass Sie über die Erhebung und Verarbeitung der Daten im Rahmen vorvertraglicher Maßnahmen als auch im Rahmen der Anbahnung, Durchführung und Erfüllung eines Vertrages informiert sind, nehmen Sie bitte folgende Informationen zur Kenntnis.
- Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts
BGM neo Hammer & Siefen GbR
Vertreten durch: Franz Hammer & Dr. Sarah Siefen
Bischofsweg 6, 01097 Dresden
- Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), soweit es für vorvertragliche Maßnahmen, eine Vertragsbegründung, Vertragsdurchführung und -erfüllung erforderlich ist, verarbeitet. Die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO ist rechtmäßig, sofern die Angabe personenbezogener Daten für die Anbahnung oder Durchführung eines Vertragsverhältnisses bzw. im Rahmen der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist.
Die Rechtmäßigkeit für die ausdrückliche Erteilung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z.B. Auswertung für Marketingzwecke) ist aufgrund Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO gegeben. Die Einwilligung kann jederzeit wiederrufen werden.
Sofern erforderlich und gesetzlich zulässig, erfolgt eine Datenverarbeitung über die eigentlichen Vertragszwecke gemäß Art. 6 Abs. 1 lit c DSGVO hinaus. Zudem erfolgt, falls erforderlich, eine Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO. Falls es gesetzlich vorgegeben ist, werden wir Sie über dieses berechtigte Interesse informieren.
- Kategorien personenbezogener Daten
Zu der Datenverarbeitung zählen personenbezogenen Daten, die wir im Zusammenhang mit der Kontaktaufnahme bzw. der Begründung eines Vertragsverhältnisses bzw. durch die vorvertraglichen Maßnahmen von Ihnen erhalten.
- Empfänger der Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden innerhalb unseres Unternehmens ausschließlich an die Personen weiter gegeben, die diese Daten zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten und somit zur Umsetzung unseres berechtigten Interesses benötigen (z. B. Buchhaltung, externe Steuerberater).
Wir stellen sicher, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO erfolgt. Zum Management der Daten wird die Managementsoftware Haufe Lexware GmbH & Co. KG auf Basis eines Auftragsverarbeitungsvertrages nach Art. 28 DSGVO genutzt.
Eine Datenweitergabe außerhalb des Unternehmens erfolgt nur, soweit dies gesetzlich erlaubt ist bzw. die gesetzlichen Bestimmungen es gebieten, wenn es zur Vertragsabwicklung, -durchführung bzw. -erfüllung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, Ihre Einwilligung vorliegt oder die Befugnis zur Auskunfterteilung vorliegt. Bei Vorliegen gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen können demzufolge öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Finanzamt, Staatsanwaltschaft) mögliche Empfänger von personenbezogenen Daten sein.
- Übermittlung in ein Drittland
Eine Übermittlung in ein Drittland ist nicht beabsichtigt
- Dauer der Datenspeicherung
Die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt für die Dauer der Geschäftsbeziehung bzw. zur Erfüllung vertraglicher Zwecke. Dies umfasst ebenso die Anbahnung und Abwicklung eines Vertrages.
Darüber bestehen verschiedene Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die zwischen zwei bis zehn Jahren betragen.
- Ihre Rechte
Sie haben als betroffene Person das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung der Daten nach Art. 16, das Recht auf Löschung nach Art. 17, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18, das Recht auf Mitteilung nach Art. 19 sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20. Das Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde besteht nach Art. 77 DSGVO.
Sofern eine Datenverarbeitung auf Basis einer Einwilligung erfolgt, besteht die Möglichkeit, die Einwilligung nach Art. 7 DSGVO jederzeit für die Zukunft zu widerrufen. Bestimmte Daten müssen jedoch für die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben ggf. für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden (siehe Punkt 6 dieser Information).
Widerspruchsrecht
Gemäß Art. 21 DSGVO haben Sie das Recht, der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs 1 lit. f DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen, Widerspruch einzulegen. Demzufolge erfolgt keine Verarbeitung mehr, außer wenn zwingende schutzwürdige Gründe bestehen, welche Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung muss der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann in Einzelfällen für eine Direktwerbung erfolgen. Sie haben das Recht, gegen die Verarbeitung jederzeit Widerspruch einzulegen.
- Erforderlichkeit der Bereitstellung personenbezogener Daten
Sie sind gesetzlich nicht zur Bereitstellung personenbezogener Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, zur Vertragsbegründung, -durchführung oder -erfüllung verpflichtet. Es ist jedoch zu beachten, dass dies jedoch für die Entscheidung notwendig ist. Stellen Sie daher nur die personenbezogenen Daten bereit, welche für zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, zur Vertragsbegründung, -durchführung oder -erfüllung notwendig sind.
Stand Datenschutzinformation: Oktober 2021