Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Krankenrückkehrgespräche
Haben Sie einen Mitarbeiter, der immer wieder erneut, durch Fehlzeiten und Krankschreibungen auffällt, sodass der Arbeitsausfall und die notwendige Umverteilung der Arbeit Sie immer wieder organisatorisch herausfordert? Stehen Sie vielleicht bereits vor der Überlegung einer krankheitsbedingten Kündigung, jedoch ist Ihnen auch das persönliche Wohl Ihres Mitarbeiters wichtig?
In allen diesen Fällen sind Krankenrückkehrgespräche und eine betriebliche Eingliederung unumgänglich. Sie geben Ihnen einerseits eine rechtliche Absicherung und fördern zugleich die Rehabilitation und Eingliederung Ihres Mitarbeiters nach längerer Krankheit.
Besteht die Pflicht zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement?
Gemäß § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX kann eine krankheitsbedingte Kündigung infolge der Durchführung eines BEM nicht alleinig als wirksam erklärt werden. Bieten Sie Ihrem Arbeitnehmer keine Möglichkeit zur Eingliederung an, tragen Sie bei Kündigung die Darlegungs- und Beweislast, warum betriebliche Eingliederungsmaßnahmen unwirksam wären. Eine Prüfung geeigneter Eingliederungsmaßnahmen ist demnach eine rechtliche Absicherung, da Sie vor einer Kündigung stets überprüfen müssen, ob der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz behalten kann.
Wann sollte BEM angeboten werden?
Krankenrückkehrgespräche und Rehabilitationsmaßnahmen können im Vergleich zu Kündigungen sehr wirksame Alternativen zum Erhalt bzw. der Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit sein. Zudem ist es ein mitarbeiterorientierter und gesundheitsfördernder Baustein einer vitalen Führungs- und Unternehmenskultur.
Bei der Durchführung von Krankenrückkehrgesprächen sind jedoch einige Regeln zu beachten. Daher erfordert es Vorbereitung und einen fachkundigen Ansprechpartner, um gesundheitswirksame Eingliederungsmaßnahmen festzulegen.
BGM neo steht Ihnen hierbei zur Seite.
Es besteht für Sie die Pflicht zum BEM
sofern eine Person innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig war. Dabei ist es unwichtig, ob diese Fehlzeit am Stück oder durch zahlreiche Kurzerkrankungen zu Stande kam.
§ 167 Abs. 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch IX
„[In diesem Fall ist zu klären,] wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).“
Wie unterstützt mich BGM neo beim BEM und den Krankenrückkehrgesprächen?
Informationsbereitstellung
durch Praxis-Leitfaden und Checklisten zum Eingliederungsmanagement und zu Krankenrückkehrgesprächen
Beratung
zu geeigneten Maßnahmen, um die Eingliederung zu erleichtern und einem erneuten Krankenstand vorzubeugen
Durchführung
von BGM- und Rehabilitationsmaßnahmen zur langfristigen, individuellen Gesundheitsförderung
Persönliches Coaching
zur langfristigen Begleitung und Förderung eines gesundheitsbewussten Lebensstils
Auswertung
mit dem Mitarbeiter zur persönlichen Erfolgskontrolle und Bedarfsermittlung
Häufige BEM-Maßnahmen nach Krankenrückkehrgesprächen:
Mitarbeiterübergreifend:
- Implementierung bzw. Stärkung des BGM
- Stärkung der Arbeitssicherheit durch präventive Maßnahmen infolge von Arbeitsplatz- und Ergonomieanalysen sowie psychischen Gefährdungsbeurteilungen
- Angebot einer internen physiotherapeutischen Gesundheitsberatung und -coaching
- Angebot von Bewegungs- und Entspannungskursen
- Stärkung der Gesundheitsressourcen und der Stressbewältigung durch Seminare
Individuell:
- persönliche Trainings- und Rehabilitationsmaßnahmen wie Rückenschule, Physiotherapie, Entspannungstraining
- persönliche Betreuung und Gesundheitscoachings zur Stärkung der (psychosozialen) Gesundheitskompetenz
- Optimierung der Ergonomie am Arbeitsplatz sowie der Ausstattung
- Veränderung der organisatorischen Bedingungen wie Arbeitszeiten und Pausenregelungen
- Qualifizierungsmaßnahmen beispielsweise zur Ergonomie, Fitness, Ernährung und Stressbewältigung
Wie BEM Personalkosten senken und Langzeitarbeitsunfähigkeit reduzieren kann
Nach dem DAK Gesundheitsreport entfällt der größte Teil des Krankenstandes auf langfristige Erkrankungen.[1] Rund 44% der AU-Tage führen auf nur 3,9% aller Krankheitsfälle zurück. Bei diesen Fällen handelt es sich um eine Langzeitarbeitsunfähigkeit von insgesamt mehr als sechs Wochen.
Um die Anzahl und die Dauer der langfristigen Erkrankungen zu reduzieren und dabei die Personalkosten für den Arbeitsausfall sowie gegebenenfalls für Ersatzpersonal einzusparen, bedarf es einer ganzheitlichen Gesundheitsprävention und -förderung im Unternehmen.
Wir unterstützen Sie dabei!
Ihre Ziele und Vorteile durch BEM
Prüfung von Möglichkeiten zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess und der möglichen Vermeidung erneuter Arbeitsunfähigkeit
Erhaltung des Arbeitsplatzes durch Entlastung, Förderung und Weiter- oder Umqualifizierung in Ihrem Unternehmen
Rechtssicherheit
Fehlzeiten und Krankenstand reduzieren
Stärkung der Gesundheitsressourcen und Leistungsfähigkeit
Umsetzung individueller Gesundheitsmaßnahmen zur Förderung der physischen und geistigen Gesundheit, die zudem auch positiv zur gesunden Führungs- und Unternehmenskultur beitragen
Erhalt der Arbeitskraft und Investitionseinsparung durch unnötige Neurekrutierung von Mitarbeiter
Personalkosten senken
Gesundheitsförderung durch übergreifende Maßnahmen
Präventive Wirkung durch BEM
Wenn Mitarbeiter zu oft krank sind und dies für Sie im Unternehmen schwer kompensierbar wird, ist dies für Sie jetzt der Zeitpunkt,
mit BEM im Rahmen eines ganzheitlichen betrieblichen Gesundheitsmanagements zu starten.
Nutzen Sie die Vorteile von BEM auch präventiv zur Mitarbeiterorientierung und Stärkung der Zufriedenheit.
Wir von BGM neo geben Ihnen als BEM-Berater wertvolle Tipps und unterstützen Sie auf den Weg zu noch gesünderen und motivierten Mitarbeitern.
FAQ – Häufige Fragen & Antworten zum betrieblichen Eingliederungsmanagement:
Der BEM-Beauftragte wird durch den Arbeitgeber ernannt. Häufig ist es eine interne Führungskraft aus dem HR-Bereich oder der Leiter des BGM-Teams. Der BEM-Beauftragte leitet, steuert und koordiniert den gesamten Prozess und sorgt für die datenschutzkonforme Dokumentation und Evaluierung. Letzteres wird in einem Bericht an die Geschäftsführung zusammengefasst. Zudem unterstützt der BEM-Beauftragte bei der Maßnahmenplanung bzw. organisiert externe BEM-Coaches zur internen Beratung. Eine gesetzmäßige Definition der Aufgaben eines BEM-Beauftragten gibt es nicht. Daher sind in dem Prozess auch häufig mehrere verantwortliche Personen zur Prozesskoordination involviert, um die (Zusatz-) Aufgabe intern zu verteilen.
Eine Unterstützung für Ihren internen BEM-Beauftragten bietet unser Download-Paket. Gern stehen wir Ihnen auch im Prozess aktiv zur Seite.
Insbesondere für kleine und mittelständige Unternehmen lohnt es sich, einen externen BEM-Berater einzubeziehen. BEM ist gerade für kleinere Betriebe eine eher unregelmäßige Managementaufgaben, wodurch es sich oftmals nicht lohnt, interne Fachkräfte dafür auszubilden und freizustellen. Doch auch für größere Betriebe ist es attraktiv, externe Berater mit therapeutischem Fachwissen einzubeziehen, die objektiv sowohl bei der Maßnahmenplanung, Durchführung als auch Evaluierung im Unternehmen aktiv unterstützen. Damit reduziert sich die Anzahl an Mitwirkenden im Ablauf und der Prozess kann effektiv und zielgerichtet umgesetzt werden. Gleichzeitig spart es Ihnen wertvolle Zeit. Wir von BGM neo stellen Ihnen daher wichtige Tipps bereit und stehen Ihnen bei der Durchführung des BEM zur Seite.
Betriebliches Eingliederungsmanagement ist ein Managementprozess, der im Unternehmen auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht Ressourcen bindet. Auch wenn es als eine langfristige Personalinvestition angesehen werden kann, ist es bedeutsam, den Prozess transparent zu gestalten und durch ein Controlling regelmäßig zu evaluieren und zu steuern.
Hierzu zählen sowohl Evaluationen und Feedback des Mitarbeiters und gegebenenfalls eines externen Beraters wie BGM neo zur Wirksamkeit, als auch interne Kennzahlen, wie:
- Anzahl an BEM-Einladungen und Informationsgesprächen
- Anzahl an Zusagen bzw. Absagen von BEM-angefragten Mitarbeitern
- Anzahl an BEM-Gesprächen
- Anzahl an geplanten bzw. umgesetzten Maßnahmen
- Dauer von BEM-Betreuungsfällen
- Fehlzeitenentwicklung
- Entwicklung der Langzeiterkrankungen im Unternehmen.